Wallonien: Solarpaneele und Einspeisevergütung – alles, was Sie wissen müssen.
Für den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, bezahlen Sie den Tarif Ihres Vertrags, d.h. den Entnahmetarif.
Für den Strom, der von Ihren Solarpaneelen erzeugt und wieder in das Netz zurückgeführt wird, erhalten Sie einen bestimmten Betrag pro kWh, d.h. die Einspeisevergütung.
Das System der Einspeisevergütung kommt für Sie noch nicht zur Anwendung – selbst wenn Sie einen digitalen Zähler besitzen. Bis 2030 werden in Wallonien schrittweise alle Zähler digital umgerüstet. Bis Ende 2030 wird Wallonien ebenfalls zum System der Einspeisevergütung übergehen.
Was geschieht bis dahin?
Das System des rückwärtslaufenden Zählers, auch als Kompensationssystem bezeichnet, kommt weiterhin zur Anwendung – unabhängig davon, welchen Zähler Sie besitzen. Wir berechnen die Differenz zwischen Ihrer Entnahme und Ihrem eingespeisten Strom, wobei Ihnen nur dieser "Netto"-Verbrauch in Rechnung gestellt wird. Mit anderen Worten wird die eingespeiste Energie von Ihrem Verbrauch abgezogen. Da Sie das Stromnetz jedoch in beide Richtungen nutzen – d.h. für Entnahme und Einspeisung –, zahlen Sie einen Beitrag zu den Netzkosten, der als "Prosumer-Tarif" bezeichnet wird.
Das System der Einspeisevergütung gilt für alle neuen Solaranlagen nach dem 01.01.2024. Im Rahmen dieses Systems bezahlen Sie einerseits für den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen, erhalten jedoch im Gegenzug eine Vergütung für das Stromvolumen, das Sie mit Ihren Solarpaneelen erzeugen und in das Netz einspeisen.
Wurden Ihre Solarpaneele also nach dem 01.01.2024 installiert, zahlen Sie keinen Prosumer-Tarif und erhalten automatisch einen digitalen Zähler.
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Dann kümmern wir uns um alles. Sobald uns Ores (der Verteilernetzbetreiber) über Ihre neuen Umstände unterrichtet hat, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie direkt in den Genuss der mit Ihrem Vertrag verbundenen Einspeisevergütung kommen.
Es kann jedoch einige Wochen dauern, bis uns Ores diese Angaben übermittelt. Dieser Verzug ist für Sie aber belanglos, weil die Einspeisevergütung rückwirkend auf Ihren Vertrag angewendet wird (d.h. ab Installation Ihres digitalen Zählers bzw. Ihrer Solarpaneele, sofern Sie bereits zuvor einen digitalen Zähler besaßen).
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Die Höhe der Einspeisevergütung und der Entnahmepreis richten sich nach den Marktpreisen. Wenn Sie einen Vertrag mit Festpreis haben, bleiben diese Beträge während der Laufzeit Ihres Vertrags konstant. Bei einem variablen Vertrag variieren die Preise monatlich oder vierteljährlich gemäß Ihrem Vertrag.
Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem Entnahmepreis ist durch mehrere Faktoren zu erklären:
1. Eine hohe Differenz ist darauf zurückzuführen, dass Sie Ihre Energie dann einspeisen, wenn die Preise niedrig sind (da viel Solarenergie in das Netz eingespeist wird, wenn die Nachfrage tendenziell gering ist). Umgekehrt entnehmen Sie Ihre Energie, wenn die Preise höher sind (abends im Winter, wenn keine Solarenergie erzeugt wird und die Nachfrage höher ist). Diese Differenzen spiegeln sich im Verhältnis zwischen der Einspeisevergütung und dem Entnahmepreis wider.
2. Darüber hinaus sind bei der Gesamtrechnung im Hinblick auf die Entnahme Zusatzkosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen Ökobeiträge (und Beiträge für Kraft-Wärme-Kopplung in Flandern), Netzkosten (für die Verteilung der von Ihnen verbrauchten Energie) sowie eine Reihe von Steuern und Abgaben, die für die Entnahme zu zahlen sind.
3. Beachten Sie ebenfalls, dass Sie für die Entnahme 6% Mehrwertsteuer zahlen, aber für Ihre eingespeiste Energie keine 6% Mehrwertsteuer erhalten, zumal Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
All diese Faktoren erklären die Preisdifferenz. Tipp: Verbrauchen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erzeugung so viel Energie wie möglich. Sie verringern so das Volumen der entnommenen kWh und folglich Ihre Gesamtrechnung!
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